Honorar

Absagen und Ausfallhonorar - Thema Krankenkasse - Der Behandlungsvertrag

Honorar

Honorar

Das Honorar für 60 Minuten beträgt 180 €. Jede weitere angefangene Viertelstunde wird mit 45 € berechnet. Eine Sitzung dauert ca. 60 – 90 Minuten. Die Anzahl der Sitzungen ergeben sich im Anamnesegespräch. Meist werden zwischen 5 und 20 Sitzungen vereinbart.

Die Ohrkerzenbehandlung wird zusätzlich mit 45 € berechnet. Sie findet ausschließlich im Rahmen einer Entspannungstherapie statt (also keine Wellness-Angebote).

Meine Leistungen als Heilpraktikerin für Psychotherapie sind umsatzsteuerfrei.
Für Leistungen als Coach oder Trainer fällt zusätzlich die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % an.

Absagen und Ausfallhonorar.

Sollten Sie verhindert sein, verpflichten Sie sich, spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen – via Telefon, SMS, E-Mail oder WhatsApp. Bei nicht rechtzeitiger Absage berechne ich ein Ausfallhonorar in Höhe von 180 €.

Thema Krankenkasse

Meiner Honorargestaltung liegt die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) zugrunde. Die Heilpraktikerleistungen sind Privatleistungen. Ich kann mein Honorar nicht mit Krankenkassen abrechnen.

Falls Sie privat versichert sind oder einen Vertrag mit einer privaten Krankenzusatzversicherung abgeschlossen haben und eine Kostenerstattung anstreben, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Versicherungsgesellschaft nach den genauen Konditionen für den Bereich der Psychotherapie, möglichst schon vor Beginn der eigentlichen Behandlung.

Der Behandlungsvertrag

Dieser Vertrag verpflichtet beide Seiten: den HPP zur Leistung der versprochenen Dienste, wie Aufklärung, Bemühen um Heilung oder Linderung der psychischen oder psychosomatischen Beschwerden (im gegenseitigen Einverständnis) – und die Patienten zur Gewährung einer Vergütung.

Nach § 611 BGB ist die Höhe der Vergütung der freien Vereinbarung zwischen Therapeut und Patient überlassen. Die Gewährung dieser Vergütung ist nicht von einem Heilerfolg abhängig.